Bei Eintritt eines Todesfalls eines nahen Angehörigen haben Sie einige Dinge zu beachten und vorzubereiten. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen folgend aufgelistet:
Todesbescheinigung ausstellen
Bei Sterbefällen zu Hause bitte sofort den Arzt informieren oder die Notrufnummer 112 wählen. Die Todesbescheinigung, die Sie vom Hausarzt oder dem Notarzt ausgestellt bekommen, bitte dem Leichnam beilegen damit wir unverzüglich handeln können.
Krankenhäuser sowie teilweise auch Altenheime stellen gewöhnlich am darauffolgenden Tag die notwendigen Papiere zur Verfügung.
Daten die wir benötigen
Zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Bestattungshaus benötigen Sie unbedingt folgende Informationen:
Abholung des Verstorbenen
Bitte die Abholung des Verstorbenen terminlich mit uns abklären. Wir haben für Notfälle und Eintreten des plötzlichen Todes die Möglichkeit der würdigen Abholung mit einer Krankentrage (Fernotrage) oder einem Metallsarg. Die Fernotrage ist eine geprüfte Überführungstrage mit Reißverschluss zur Verhüllung des Leichnams.
Kleidung mitgeben
Suchen Sie bitte auch schon die Kleidung aus, die Sie dem Bestatter für den Verstorbenen mitgeben möchten.
Hierzu sollten Sie folgendes beachten:
Die Kleidung sollte aus Naturfaser (Baumwolle, Leinen, usw.) sein.
- Für eine Feuerbestattung vergänglich und verrottbar.
- Für eine Feuerbestattung schadstoffrei und brennbar.
Erforderliche Dokumente
Wir benötigen folgende Dokumente:
Wenn der Tod sich in einem Krankenhaus, in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einem Hospiz zugetragen hat, benötigen wir zusätzlich zu der ärztlichen Todesbescheinigung eine schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen Einrichtung. Bitte beachten Sie für Ihre Terminplanung,
dass diese meist erst einen Werktag nach dem Sterbefall ausgestellt wird.
Dokumente für ledige Verstorbene
Als LEDIG gilt, wer zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hat.
Dokumente für verheiratete Verstorbene
Bei Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland:
Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik Deutschland:
Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
Bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland
Eheurkunde der letzten Ehe und zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder der Geburtsurkunde - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
Bei der Eheschließung in der ehemaligen DDR:
Bei der Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR
Eheurkunde der letzten Ehe
Dokumente für verwitwete Verstorbene
Bei Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland:
Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik Deutschland:
Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
Bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland
Eheurkunde der letzten Ehe und zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder der Geburtsurkunde - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
Bei der Eheschließung in der ehemaligen DDR:
Bei der Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR
Eheurkunde der letzten Ehe
Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
Dokumente für geschiedene Verstorbene
Bei Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland:
Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik Deutschland:
Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
Bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland
Eheurkunde der letzten Ehe und zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder der Geburtsurkunde - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
Bei der Eheschließung in der ehemaligen DDR:
Bei der Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR
Eheurkunde der letzten Ehe
Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk. Wenn die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen.
Dokumente für Verstorbene in Lebenspartnerschaft
Dokumente für Verstorbene deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde
Bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik Deutschland
Heiratsurkunde der letzten Ehe
Bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik Deutschland:
Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
Bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland
Eheurkunde der letzten Ehe und zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder der Geburtsurkunde - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
Bei der Eheschließung in der ehemaligen DDR:
Bei der Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR
Eheurkunde der letzten Ehe
4. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten - falls fremdsprachig unbedingt mit deutscher Übersetzung.
5. Sterbeurkunde des torverstorbenen Lebenspartners oder das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk.
ZUSÄTZLICHE Dokumente für verstorbene Spätaussiedler
Bitte beachten Sie, dass Auslandspapiere rechtzeitig angefordert werden!
Standesamt - Vordrucke in unserem Bestattungshaus
Komplette Anschrift der unmittelbaren Angehörigen oder des Auftraggebers.
Hierzu auch Telefonnummer, Handynummer sowie wenn vorhanden Mailadresse.
Vollständige Anschriften der Abkömmlinge verstorbener Kinder.
Soweit der Verstorbene keine leiblichen Kinder hat, benötigen wir zusätzlich die Namen der Eltern und deren Daten (Heiratsurkunde) mit Adresse. Falls diese verstorben sind benötigen wir die Daten deren Abkömmlinge.
Erforderliche Informationen
Wir benötigen folgende Informationen:
Trauerfeier und Bestattung - WIE, WO und WANN
Erledigungen die SIE SELBST übernehmen müssen
Nach der Trauerfeier
Auch nach der Trauerfeier sind einige wichtige Aufgaben zu regeln. Je nach Verstorbenem sind diese Aufgaben individuell sehr verschieden. Daher ist die folgende Auflistung mehr als Gedankenstütze statt als vollständige Aufgabenliste zu verstehen.
Im Trauerfall sind wir, Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Bestattung. Wir organisieren und bieten Ihnen folgende Leistungen:
Rufen Sie an, unser Telefon ist 24 Stunden besetzt: 09174 - 16 90 oder senden Sie uns eine Mail mit Ihren Daten sowie einem Rückruftermin unter: info@bestattungshaus-zeller.de
Als nächster Angehöriger haben SIE das Bestattungstoten-Fürsorgerecht und sind somit verpflichtet die Bestattungskosten zu begleichen.
Eine Bestattung setzt sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen:
Um Ihnen einen sehr groben finanziellen Bedarf zu vermitteln, sind laut deutschem statistischem Amt für eine Durchschnitts-ERDBESTATTUNG 7.000,- Euro anzusetzen (Stand 2014). Ergänzend kommen individuelle Kosten für Leichentrunk, Steinmetz, Grabpflege, Instandsetzung eines vorhandenen Grabes, usw. hinzu.
Eine FEUERBESTATTUNG ist von der Gesamtbetrachtung günstiger anzusetzen.
Die Kosten für eine ANONYME URNENBEISETZUNG ohne Feier je nach den individuellen Einzelpositionen und Grabstätten sind zwischen 2.500,- und 3.800,- Euro anzusetzen.
ACHTUNG: Alle darunterliegenden Angebote wurden durch verschiedene Tests von Verbraucherverbänden als irreführend, unseriös und als Verbrauchertäuschung („Bauernfängerei“) bezeichnet.
Zahlungsprobleme
Sofern Sie als nächster Angehöriger nicht in der Lage sind, die Kosten der Bestattung zu tragen,sind folgende Punkte zu beachten:
Sozialhilfebezieher
Eine direkte Abrechnung mit der jeweiligen Sozialamtsbehörde durch unser Haus ist NICHT möglich!
Sie sind als nächster Angehöriger verpflichtet, die kompletten Bestattungskosten zu tragen und fristgerecht dem Bestatter und Friedhofsträger sowie eventuell anderen Behörden zu zahlen.
Der weitverbreitete Spruch „Das zahlt alles das Sozialamt!“ ist Wunschdenken! Es werden alle direkten Familienmitglieder für die Bestattungskosten „Anteilig herangezogen“.
Es wird zwar im Sozial-Gesetzbuch von einer „ortsüblichen, günstigen, würdevollen“ Bestattung geschrieben, aber seien Sie sich sicher, dass das lediglich eine günstige Feuerbestattung OHNE Feier, OHNE jeglichen Schmuck, OHNE individuelle Leistungen und mit KEINEM EIGENEN Grab (Gemeinschaftsgrab, ein anonymes Grab beim Krematorium) ist!
Für Staatsbürger anderer Nationen oder Gastarbeiter besteht ein Sonderstatus, diese Fälle müssen jeweils bei den zuständigen Ämtern erfragt werden!
Vorsorge für die Bestattung
Wir bieten Ihnen im traditionsreichen Bestattungshaus ZELLER einen kompletten Bestattungsvorsorgevertrag an. Hierin können Sie völlig individuell den Ablauf Ihrer persönliche Bestattung oder die eines Angehörigen, schriftlich festlegen. Dies geschieht mit allen vertraglichen Ausführungen.
Eine eventuell notwendige finanzielle Absicherung der Bestattung bieten wir Ihnen durch unsere renommierten Partner, wie der Nürnberger Versicherung oder der Bestattungstreuhand an. Hier ist Ihr Geld oder das der Angehörigen zweckgebunden und durch einen Eintrag ins Nachlassregister vor Aussenstehenden sowie staatlichen Behörden abgesichert.
Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG
Bestattungshaus Zeller - Inh. Markus Zeller
Altstadtring 43
91161 Hilpoltstein
Email: info@bestattungshaus.info
Tel.: +49 (0) 9174-1690
Fax: +49 (0) 9174-1640
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE223229790
Berufshaftpflichtversicherung:
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53, 80530 München
Räumlicher Geltungsbereich: Bitte ergänzen
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Markus Zeller
(Anschrift wie oben)
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.
Urheberrecht und Bildnachweise:
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